Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, Ausnahmen und Sonderregelungen der österreichischen Vignettenpflicht.
Die Vignettenpflicht in Österreich basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz 1997 (BStMG) und den dazugehörigen Verordnungen. Das Gesetz wurde seither mehrfach novelliert, zuletzt um die digitale e-Vignette zu ermöglichen.
§ 10 BStMG: "Für die Benützung von Bundesstraßen mit Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, ist eine zeitabhängige Maut (Vignette) zu entrichten."
Folgende Fahrzeuge und Situationen sind von der Vignettenpflicht ausgenommen:
| Faktor | Vignettenpflichtig | Ausnahme / Besonderheit |
|---|---|---|
| PKW bis 3,5 t | Ja | Standard-Vignette |
| Motorrad über 50 cm³ | Ja | Motorrad-Vignette (günstiger) |
| Motorrad bis 50 cm³ | Nein | Mautfrei |
| Wohnmobil bis 3,5 t | Ja | PKW-Vignette |
| LKW über 3,5 t | Nein | GO-Box erforderlich |
| Anhänger | Nein | Keine eigene Vignette nötig |
| Einsatzfahrzeuge | Nein | Ausnahmegenehmigung |
| Ausländische Fahrzeuge | Ja | Gleiche Regeln wie inländische |
| Elektrofahrzeuge | Ja | Keine Ausnahme |
| Hybridfahrzeuge | Ja | Keine Ausnahme |
| Verstoß | Strafe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Fahrt ohne Vignette | Ersatzmaut €120 | Sofort zahlbar |
| Nicht gezahlte Ersatzmaut | Bis €3.000 | Verwaltungsstrafe |
| Falsch angebrachte Vignette | Ersatzmaut €120 | Gilt als ungültig |
| Beschädigte/manipulierte Vignette | Bis €3.000 | Strafverfolgung möglich |
| Übertragene Vignette | Ersatzmaut €120 | Nicht übertragbar |
Wenn Sie eine Strafe erhalten haben und diese anfechten möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Bei Fragen zu Einsprüchen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ zu kontaktieren.